1. Schlagzähigkeit von verzinkten Vierkantstahlrohren mit großem Durchmesser: Eine mit sehr hoher Geschwindigkeit auf ein Maschinenteil wirkende Last wird als Stoßbelastung bezeichnet. Die Fähigkeit eines Metalls, einem Bruch unter Stoßbelastung zu widerstehen, wird als Schlagzähigkeit bezeichnet.
2. Festigkeit von Stahlrohren mit großem Durchmesser: Festigkeit bezeichnet die Eigenschaft eines metallischen Werkstoffs, unter statischer Belastung einem Versagen (übermäßiger plastischer Verformung oder Bruch) zu widerstehen. Da Belastungen in Form von Zug, Druck, Biegung und Scherung auftreten können, wird die Festigkeit in Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Biegefestigkeit und Scherfestigkeit unterteilt. Zwischen den verschiedenen Festigkeitsarten bestehen häufig korrelative Zusammenhänge, wobei die Zugfestigkeit im Allgemeinen als grundlegender Festigkeitsindikator dient.
3. Unterscheidung zwischen nahtlosen und geschweißten Stahlrohren mit großem Durchmesser: Stahlrohre mit großem Durchmesser werden durch Extrudieren nahtloser Rundrohre hergestellt.
4. Plastizität von Stahlrohren mit großem Durchmesser: Plastizität bezeichnet die Fähigkeit eines metallischen Werkstoffs, sich unter Belastung plastisch zu verformen (langfristige Verformung), ohne zu brechen.
5. Ermüdung von Stahlrohren mit großem Durchmesser: Die oben genannten Festigkeits-, Plastizitäts- und Härteeigenschaften sind Indikatoren für die mechanischen Eigenschaften von Metallen unter statischer Belastung. In der Realität sind viele Maschinenteile jedoch zyklischen Belastungen ausgesetzt, unter denen Ermüdung auftritt.
6. Härte von Stahlrohren mit großem Durchmesser: Die Härte ist ein Indikator für die Weichheit oder Härte eines metallischen Werkstoffs. Das gängigste Verfahren zur Härtemessung in der Produktion ist derzeit die Eindruckhärteprüfung. Dabei wird ein Eindringkörper mit geeigneter Geometrie unter einer entsprechenden Last in die Oberfläche des Metallwerkstoffs gedrückt und der Härtewert anhand des Eindruckgrades bestimmt.
Veröffentlichungsdatum: 12. Dezember 2025
